SERVICE IST ALLES – WIR LASSEN TATEN SPRECHEN!
Viele „tun was“ oder „machen den Weg frei“ oder „versprechen viel“ – wir lassen Taten sprechen:
Garantie
Gerade bei Aufrüstungen von Neufahrzeugen oder neuwertigen Fahrzeugen, welche sich noch in der Herstellergarantie befinden, ist es enorm wichtig eine vernünftige Lösung für eventuelle Garantiefälle anbieten zu können. Dazu haben wir uns Angebote verschiedenster Versicherer eingeholt und verglichen. Für unsere Kunden bieten wir folgendes an:
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches sich noch in der Herstellergarantie oder in einer Gebrauchtwagengarantie befindet, bieten wir Ihnen optional eine Zusatzgarantie unabhängig von der Herstellergarantie an. Dabei wird es in aller Regel darauf hinauslaufen, dass im Garantie-, bzw. Schadensfall eine Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs durchgeführt wird. Sollte der Schaden ( z.B. defektes ABS – Steuergerät ) nicht im Zusammenhang mit der von uns eingebauten Gasanlage stehen sollte der Hersteller / Garantiegeber für diesen Garantiefall haften. Fällt der Schadensfall dem Einbau der Gasanlage zu, haftet die Zusatzversicherung.
In jedem Fall sind Sie bestens versorgt und brauchen sich über solche Situationen keinerlei Gedanken mehr machen.
Natürlich kann eine solche Versicherung immer abgeschlossen werden, auch wenn Ihr Fahrzeug keinen Garantiebedingungen mehr unterliegt.
Die Reparaturkostenerstattung findet nach folgender Leistungstabelle statt, jedoch nie mehr als 20% vom KFZ-Tageswert für den Motor, höchsten 2500 Euro.
Leistungstabelle
Schaden | bei KM Stand | Erstattung Lohnkosten | Erstattung Material |
bis | 50 000 | 100% | 100% |
bis | 60 000 | 100% | 90% |
bis | 70 000 | 100% | 80% |
bis | 80 000 | 100% | 70% |
bis | 90 000 | 100% | 60% |
bis | 100 000 | 100% | 50% |
bis | 110 000 | 100% | 40% |
bis | 120 000 | 90% | 40% |
bis | 130 000 | 80% | 40% |
bis | 140 000 | 70% | 40% |
bis | 150 000 | 60% | 40% |
über | 150 000 | 50% | 30% |
über | 200 000 | 40% | 30% |
Die Garantie beginnt mit der Annahme des Garantieauftrages und endet nach Ablauf der im Antrag bestimmten Garantiezeit.
Bei Fahrzeugen mit mehr als 150.000 km gilt diese Garantie für höchstens 15.000km, bei Fahrzeugen mit mehr als 200.000 km entsprechend für höchstens 10.000km.